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Petra Hug im Gespräch

Logopädische Therapie

Behandlungsangebot
In der logopädischen Praxis Petra Hug werden Kinder und Erwachsene mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen nach ärztlicher Überweisung behandelt (logopädieaustria).

Zuweisung
Voraussetzung für eine logopädische Therapie auf Krankenschein ist ein vom Fach- oder Hausarzt ausgestellter Verordnungsschein. Die Erstellung eines Behandlungsplanes und die
vertrauensärztliche Bewilligung beim jeweiligen Sozialversicherungsträger werden
von der Praxis Petra Hug übernommen.

Abrechnung
Die logopädische Praxis Petra Hug ist bei allen österreichischen
Sozialversicherungsträgern als Wahllogopädiepraxis anerkannt.
Für die erbrachten logopädischen Leistungen erhalten Sie eine Rechnung,
die Kosten der Therapie orientieren sich dabei an den Tarifempfehlungen
des Berufsverbandes „logopädieaustria“. Die Rechnung kann zusammen
mit dem Überweisungsschein und der Zahlungsbestätigung beim
jeweiligen Sozialversicherungsträger eingereicht werden, der dann
einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet. Im Falle einer
Zusatzversicherung werden weitere Kosten von dieser übernommen,
außerdem sind die Therapiekosten im Rahmen der
Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) steuerlich absetzbar.

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