Praxisorganisation – Termine, Zuweisung, Wahllogopädie
Behandlungen und Therapien in der Wahltherapie-Praxis Petra Hug finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Auf diese Weise kann ich mich Ihnen bzw. Ihrem Kind uneingeschränkt widmen und die Wartezeiten in der Praxis so kurz wie möglich halten.
Hier erfahren Sie alles, was Sie für die Terminvereinbarung wissen müssen:
Termin vereinbaren
Sie können einen Behandlungstermin in der logopädischen Praxis Petra Hug telefonisch oder online vereinbaren. Rufen Sie während der Telefondienstzeiten an bzw. hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich rufe Sie ehestmöglich zurück. Alternativ können Sie mich per E-Mail kontaktieren oder das Kontaktformular für eine Terminvereinbarung nutzen.
Termin verschieben oder absagen |
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| Sie sind verhindert und können Ihren vereinbarten Termin in der logopädischen Praxis Petra Hug leider nicht wahrnehmen? Dann bitte ich Sie, mich spätestens 24 Stunden vorher darüber zu informieren. Damit geben Sie anderen Klienten die Chance auf einen früheren Behandlungstermin. Bitte beachten Sie, dass unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden. | |
Zuweisung organisieren |
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| Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung mit Ihrer Diagnose. Eine solche stellt Ihnen Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt bzw. eine Fachärztin oder ein Facharzt aus. Bitte bringen Sie die Zuweisung unbedingt zu Ihrem Ersttermin in der logopädischen Praxis Petra Hug mit. Nach dem Erstgespräch erstelle ich einen Behandlungsplan für Ihre Krankenkasse. Manche Versicherungsträger müssen vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung erteilen – ich unterstütze Sie selbstverständlich mit allen notwendigen Unterlagen. | |
Wahltherapie-Praxis – was bedeutet das |
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| Die logopädische Praxis Petra Hug ist von allen österreichischen Sozialversicherungsträgern anerkannt. Als Wahltherapeutin kann ich meine Leistungen jedoch nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Das bedeutet, dass die Kosten für Ihre logopädischen Behandlungen zunächst von Ihnen übernommen werden müssen. Gemeinsam mit dem von mir erstellten Behandlungsplan, der ärztlichen Zuweisung und der Zahlungsbestätigung können Sie die Honorarrechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten dann mehr als die Hälfte der Behandlungskosten rückerstattet. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die weiteren Kosten. Zudem können Kosten für eine logopädische Therapie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) steuerlich geltend gemacht werden. |